In der Evangelischen Kirche im Rheinland gilt seit 2001 das „Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ (Gleichstellungsgesetz). Es regelt u.a. die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache, die Erstellung von Förderplänen zur Geschlechtergerechtigkeit, die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Bestellung und Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten.
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