Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Menschen dürfen im Arbeitskontext nicht benachteiligt werden – etwa wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung oder ihres Alters. Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche im Rheinland gilt das AGG ebenso wie für andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Deshalb gibt es für alle, die in einem Arbeitsverhältnis zur evangelischen Kirche stehen, die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung oder Benachteiligung im Sinne des AGG zu beschweren.

👉 Allgemeine Informationen zum AGG stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Verfügung:
🔗 www.antidiskriminierungsstelle.de/AGG

Zuständig: Die AGG-Beschwerdestelle der EKD

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine zentrale AGG-Beschwerdestelle eingerichtet. Diese ist zuständig für alle, die bei einer Gliedkirche – wie der EKiR – beschäftigt sind.

Dort können sich Beschäftigte melden, wenn sie zum Beispiel

  • rassistisch diskriminiert werden,
  • sexistisch oder queerfeindlich behandelt werden,
  • wegen einer Behinderung oder ihres Alters benachteiligt werden.

Die Beschwerdestelle prüft die Vorfälle vertraulich, unabhängig und auf Grundlage des AGG. Sie berät zu weiteren Schritten und kann gegenüber Arbeitgeber:innen Maßnahmen anregen.

👉 Weitere Informationen zur AGG-Beschwerdestelle der EKD sowie Kontaktdaten und Abläufe finden Sie hier:
🔗 www.ekd.de/schlichtungswesen-beschwerdestelle-34827.htm
📧 E-Mail-Adresse: agg-beschwerdestelle@ekd.de

Hinweis zu unserer Stabsstelle

Die Stabsstelle Vielfalt und Gender der EKiR ist nicht selbst eine AGG-Beschwerdestelle. Wir beraten jedoch gerne allgemein zu Diskriminierungsschutz, Vielfalt und strukturellem Wandel in der Kirche – und wir unterstützen dabei, passende Stellen oder Ansprechpartner:innen zu finden.